Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V
Kurs-Nr.: P8011BA076
Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132 g SGB V ist auch bekannt unter den Begriffen Advance Care Planning bzw. Behandlung im Voraus Planen (DiV-BVP) oder Beizeiten begleiten. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Gesprächsangebot, das Menschen prozessorientiert Möglichkeiten aufzeigt, um ihre letzte Lebensphase selbstbestimmter mitgestalten zu können. Dabei ist der individuelle Wille und die Autonomie des Menschen handlungsleitend. In diesem Zusammenhang werden die Wertvorstellungen und Wünsche der Bewohner*innen thematisiert und dokumentiert.
Der Beratungsprozess zur gesundheitlichen Versorgungsplanung orientiert sich am biografischen Hintergrund der Menschen und basiert auf einem systemischen Beratungsansatz, verbunden mit Coaching und Supervisionsanteilen.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe nach § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können ihren Bewohner*innen, unter Einbezug der An- und Zugehörigen bzw. Bevollmächtigten, diese Beratungen anbieten. Gemäß der bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach § 132 g SGB V werden die Beratungsleitungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen pauschalisiert vergütet.
Abschnitt 2 findet vom 19. - 21.11.2024 statt und schließt nach einer Praxisphase mit vier begleiteten Gesprächen den ersten Teil der Fortbildung nach § 132 g SGB V ab.
Der zweite Teil erstreckt sich bis September 2025 und besteht aus alleinverantwortlich durchzuführenden Beratungsgesprächen, die bereits bei den Kostenträgern zur Vergütung eingereicht werden können. Danach erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat.
Bitte beachten Sie auch den vorgeschalteten Strategietag für Einrichtungsleitungen und Trägervertreter*innen zu Vorüberlegungen und Fragen der Einführung und Implementierung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V in den Einrichtungen. Weitere Informationen unter www.invia-akademie.de oder durch Anne Kraßort, Tel. 05251-290830
In Kooperation mit der IN VIA Akademie/Meinwerk-Institut gGmbH
Der Beratungsprozess zur gesundheitlichen Versorgungsplanung orientiert sich am biografischen Hintergrund der Menschen und basiert auf einem systemischen Beratungsansatz, verbunden mit Coaching und Supervisionsanteilen.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe nach § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können ihren Bewohner*innen, unter Einbezug der An- und Zugehörigen bzw. Bevollmächtigten, diese Beratungen anbieten. Gemäß der bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach § 132 g SGB V werden die Beratungsleitungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen pauschalisiert vergütet.
Abschnitt 2 findet vom 19. - 21.11.2024 statt und schließt nach einer Praxisphase mit vier begleiteten Gesprächen den ersten Teil der Fortbildung nach § 132 g SGB V ab.
Der zweite Teil erstreckt sich bis September 2025 und besteht aus alleinverantwortlich durchzuführenden Beratungsgesprächen, die bereits bei den Kostenträgern zur Vergütung eingereicht werden können. Danach erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat.
Bitte beachten Sie auch den vorgeschalteten Strategietag für Einrichtungsleitungen und Trägervertreter*innen zu Vorüberlegungen und Fragen der Einführung und Implementierung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V in den Einrichtungen. Weitere Informationen unter www.invia-akademie.de oder durch Anne Kraßort, Tel. 05251-290830
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