Fördermöglichkeiten

Wir haben Ihnen mit dieser Information einige individuelle Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Bitte prüfen Sie, ob eine der Fördermöglichkeiten für Sie zutrifft.

Ihr Vorteil:
Arbeitsagentur, Bund, Rentenversicherung oder Land Nordrhein-Westfalen fördern Ihre Weiterbildung mit. Für Sie wird die Fort- bzw. Weiterbildung deutlich günstiger.

Allgemeine Fördervoraussetzungen:
Vor Anmeldung zu einer Fort- bzw. Weiterbildung müssen Fördermöglichkeiten geklärt sein.

Unser Tipp:
Erkundigen Sie sich und sparen Sie Kosten für die Fort- bzw. Weiterbildung.

WeGebAU: Förderung nach SGB III für Erwerbstätige

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU2007)

Das Programm ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter (ab 45 Jahre) sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss, die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für Ältere oder Ungelernte. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt; die Weiterbildungskosten werden an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer gezahlt. Rechtsgrundlage § 77 Abs. 2 SGB III.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Bildungsscheck (gültig nur für NRW)

Über den Bildungsscheck können Arbeitnehmer, aber auch Berufsrückkehrende eine Förderung bis zu 50 % der Seminarkosten, max. 500,00 Euro erhalten. Hierzu ist eine Beratung vor Anmeldung zum Seminar in einer Beratungsstelle in Ihrer Region (häufig Volkshochschulen) notwendig. Die Beratungsstelle stellt auch den Bildungsscheck aus.

Weitere Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsprämie

Im Rahmen der Bildungsprämie können Kosten der Weiterbildung über Prämiengutscheine gefördert werden. Ähnlich wie beim Bildungsscheck ist eine Förderung bis zu 50 % der Seminarkosten, max. 500,00 Euro möglich. Bitte lassen Sie sich vor Anmeldung zum Seminar in einer Beratungsstelle beraten.

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info

Aufstiegs-BAföG

Die Förderbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Bezirksregierung gestellt werden.

Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de oder www.bmbf.de Hotline des Ministeriums für Bildung und Forschung: Telefon 0800 6223634

Förderung über die Deutsche Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert auch die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung. Fördervoraussetzung ist meist eine gesundheitliche Beeinträchtigung.

Weitere Informationen erteilt die jeweils zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.

Online-Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de unter Rehabilitation und Leistungen